Qualitätssicherung

Ständiger Austausch im Team und regelmäßige fachliche Supervision gewährleisten das Erstellen von Gutachten nach aktuellem wissenschaftlichen Stand mit Selbstverpflichtung zu den gültigen Qualitätsstandards (insbesondere BGH Urteil vom 30. Juli 1999 – 1 StR 618/98- zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen, den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 17.04.2013 B 9 V 1/12 R  und 15.12.2016 B 9 V 3/16 sowie den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht ; Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, dpv 2.Auflage 2019).

 

Das IFP beteiligt sich am „Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen“ sowie dem „Online Peer-Review-Verfahren für aussagepsychologische Gutachten im Strafrecht“. Diese Pilotprojekte werden vom „Kompetenzzentrum für Gutachten“ durchgeführt und durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Deutsche Chirurgiestiftung gefördert (zu Einzelheiten s. https://www.kompetenz-rpm.de/peerreview/kindschaftssachen/index.php sowie https://www.kompetenz-rpm.de/peerreview/strafrecht/index.php ).

Es handelt sich hierbei um ein Verfahren zur externen Qualitätssicherung von forensisch-psychogischen Gutachten, bei dem das aus der wissenschaftlichen Praxis bekannte kollegiale-Feedback-System – anonym und überregional – zur Anwendung kommt und der Fortbildung dient.

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